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Ausbildungsordnung

AUSBILDUNGSORDNUNG

1.
Aufgabe
Aufgabe des Musikvereins Langen – Gersten e.V. ist es, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen und individuell zu fördern.

2. Aufbau
Die Ausbildung innerhalb des Musikvereins geschieht in folgenden Stufen:
2.1. Der Musikalischen Früherziehung
2.2. Dem instrumentalen Gruppen- und Einzelunterricht.

3. Teilnehmer
3.1. Die Teilnahme am Unterricht ist vom 4. Lebensjahr ab möglich.
3.2. Der Unterricht steht auch Erwachsene zum Erlernen von Instrumentalmusik offen.

4. Ausbildungsjahr
4.1. Das Ausbildungsjahr des Musikvereins beginnt jeweils ab 01. Oktober und endet am 30. September.
4.2. Als Ferienordnung gelten die Schulferien
4.3. Auftritte, die auf einen Ausbildungstag fallen, sind nicht nachzuholen.
4.4. Da unsere Ausbilder ehrenamtlich unterrichten und sonst im Berufsverhältnis stehen, ist es möglich, dass der Unterricht berufsbedingt ausfallen kann.

5. Aufnahme
5.1. An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an den Kassenwart / Kassenwärtin (Stand 2010: Silvia Patrias, Josefstraße, 49838 Langen, Tel: 0 59 04 / 96 36 66) des Musikvereins zu richten. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche oder persönliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
5.2. Abmeldungen sind nur am Ende eines Ausbildungsjahres möglich. Sie müssen dem Verein schriftlich zugegangen sein. In begründeten Fällen können die Ausbilder des Musikvereins eine Ausnahme zulassen.
5.3. Die ersten acht Wochen gelten als Probewochen. Nach Ende der Probezeit besteht die Möglichkeit nach dem Quartal zu kündigen (zum Ende des laufenden Jahres)( siehe Punkt 5.2).

6. Unterrichtserteilung
6.1. Der Unterricht findet in der Regel in den Räumen des Musikvereins in Gersten statt.
6.2. Die Unterrichtsstunde dauert für die musikalische Grundausbildung 45 Minuten (Einzelunterricht beträgt 30 Minuten).
6.3. Gruppenkonstellation und Gruppengröße (max. 4 – 5 Kinder) liegen im Ermessen der Ausbilder. Ebenso legen die Ausbilder die Ausbildungstage und Ausbildungszeiten fest.
6.4. Die Teilnehmer sind zur regelmäßigen Probe und Ergänzungsveranstaltungen (Auftritte) verpflichtet. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss aus dem Musikverein führen; über dieses entscheidet der Ausbildungsleiter und Vorstand.
6.5. Bei Verhinderungen ist es verpflichtend sich bei dem jeweiligen Ausbilder abzumelden: 0 59 04 / 96 42 77 (Musikräume Gersten)
(siehe auch Telefonnummer Ausbilder)

7. Leistungen
7.1. Alle Aktiven müssen die Anforderungen der Lehrpläne erfüllen. Zum Schluss eines Ausbildungsjahres kann der Schüler auf Wunsch eine Bestätigung über die Art und Zeit der Ausbildung erhalten. An den Weiterbildungsmaßnahmen ist teilzunehmen. Abschluss der Ausbildung ist der D1 – Kurs (Bronzeabzeichen), der für alle Schüler verpflichtend ist. Nach bestandener Prüfung wird der Ausbildungsbeitrag durch den aktiven Mitgliedsbeitrag ersetzt. Dieses bedeutet die Verpflichtung zur kompletten Teilnahme an den Proben (Mittwochs – 18.30 Uhr – 20.30 Uhr). Teilnahme an den D1 – Kurs ist nur nach Rücksprache mit dem Ausbilder möglich.
7.2. Die Aufnahme in den Instrumentalstufen ist nur möglich, wenn die Vorbildung der entsprechenden Stufe erfüllt ist. Über Sonderregelungen entscheiden die Ausbilder und der Vorstand.
7.3. Sind in der Probestunde normale Fortschritte in Folge mangelnder Begabung, mangelndes Fleißes oder aus anderen Gründen nicht zu erzielen, kann der Schüler durch den Ausbilder und Vorstand von der weiteren Teilnahme an der Probe ausgeschlossen werden. Um gute Lernerfolge zu erzielen, ist es notwendig, mindestens 30 Minuten pro Tag zu üben.
7.4. Soweit vorhanden, werden die Instrumente vom Musikverein gestellt.
7.5. Für Abhandenkommen oder Beschädigungen am Eigentum des Musikvereins Langen – Gersten e.V. haftet der Übernehmender oder die Erziehungsberechtigten.
7.6. Die Musikausrüstung darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

8. Gesundheitsbestimmungen
8.1. Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen, insbesondere das Bundesseuchengesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen zu beachten und sofort zu melden.

9. Aufsicht
9.1. Es besteht eine Aufsicht während der Unterrichtszeit und der Auftritte.

10. Haftung
10.1. Bei Auftritten und beim Unterricht besteht der Versicherungsschutz seitens des Vereins (Haftpflicht-, Unfall- und Instrumentenversicherung). Deshalb ist es verpflichtend, dass die Eltern als passives Mitglied in den Verein eintreten.

11. Instrumentenmiete
11.1 Die Miete beträgt 62,00 € im Jahr.


März 2010

Musikverein Langen – Gersten e.V.
Der Vorstand - die Ausbilder

 

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